Ausstellungsrichtlinien
Die
Katzenhalter melden ihre auszustellenden Tiere bei der Ausstellungsleitung an.
Formulare werden von KOSCHKA e.V. auf Wunsch zur Verfügung
gestellt.
Unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte,
wie auch unleserliche Meldungen können zurückgewiesen werden.
Für
jede Katze bzw. jeden Wurf ist ein Meldeformular
auszufüllen.
Jungkatzen, auch Würfe dürfen erstmals ab der zehnten
Lebenswoche ausgestellt werden.
Mit der Anmeldung seiner Katze erklärt sich der
Aussteller mit den Ausstellungsrichtlinien
einverstanden.
Für jedes angemeldete Tier und jeden Wurf ist eine Ausstellungsgebühr zu
entrichten. Die Höhe der Gebühr wird vom Veranstalter bestimmt.
Sie wird auf dem Anmeldeformular bekanntgegeben und
ist mit der Anmeldung zu entrichten.
Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich
der Aussteller zur Zahlung der Meldegebühr.
Katzen
können bis zum festgesetzten Meldeschluß gemeldet werden. Werden
mehr Katzen gemeldet, als Ausstellungsplätze vorhanden sind,
entscheidet die Reihenfolge der eingegangenen
Anmeldungen.
Klassenänderungen und Ummeldungen sind bis zum
Montag vor der Ausstellung kostenlos, danach wird eine Gebühr von 10
€ erhoben.
Ummeldungen
bzw. ein Austausch von Katzen ist am Ausstellungstage nicht mehr
möglich.
Jeder
Aussteller erhält eine Meldebestätigung bzw. eine
Absage.
Mit
der Meldebestätigung werden dem Aussteller auf besonderen Wunsch die
jeweils gültigen Ausstellungsrichtlinien
ausgehändigt.
Aussteller,
die nicht zur Ausstellung kommen können , deren angemeldete Katzen
erkrankt sind oder bei denen sonstige Gründe vorliegen, müssen
dies spätestens 14 Tage vor der Ausstellung der Ausstellungsleitung
mitteilen, da ansonsten die Ausstellungskosten voll zu zahlen
sind.
Jede Katze
ab der 10. Woche muß gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft sein.
Die Impfung darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Die
Tollwutimpfung muß 30 Tage alt und darf nicht älter als 1 Jahr
sein.
Ausgestellte Würfe bedürfen der Erstimpfung. Es ist ein
(amts*)tierärztliches Attest vorzulegen.
(*jeweils nach den Bestimmungen des Veterinäramtes des jeweiliges
Ausstellungsortes.)
Der
Impfpaß muß beim Einlaß vorgezeigt werden und muß gültig
sein.
Jedes
auszustellende Tier unterliegt beim Einlaß einer eingehenden
tierärztlichen Kontrolle.
Nichtkontrollierte Katzen dürfen nicht in die
Ausstellungshalle gebracht werden.
Bei
Zuwiderhandlung erfolgt der Ausschluß des Ausstellers von der
Ausstellung.
Zugelassen
zur Ausstellung werden nur gesunde, parasitenfreie (Milben, Flöhe, Pilze usw.)
Katzen.
Die Entscheidung der Zulassung liegt beim Tierarzt.
Wird vom
Tierarzt ein Tier zurückgewiesen - gleich aus welchem Grund - entscheidet
dieser zusammen mit dem Veranstalter,
ob
auch alle anderen Tiere des Ausstellers abgewiesen
werden.
Wird
ein oder mehrere Tiere abgewiesen, werden Meldegebühren und andere
Kosten nicht zurückerstattet.
Katzen
mit operativen und/oder kosmetischen Veränderungen sowie tragende
Katzen werden nicht zum Richten zugelassen.
Erkranken
Katzen während der Ausstellung, dürfen diese nicht länger
ausgestellt und auch nicht gerichtet werden.
Wird
trotz Einlaßkontrolle erst vom Richter festgestellt, daß ein Tier
nicht parasitenfrei oder krank ist, kann er eine Disqualifikation
vornehmen. Hier muß ein zweiter Richter
gegenzeichnen.
Zur
Disqualifikation führen muß auch:
-
vorsätzlich unrichtige Meldung einer Katze
-
vorzeitiges Entfernen einer Katze aus den Ausstellungsräumen ohne
Zustimmung der Ausstellungsleitung.
-
Verstöße gegen die Ausstellungsbestimmungen.
Jede
ausgestellte Katze erhält eine
Ausstellungsnummer.
Für
jede angemeldete Katze steht ein Ausstellunsgkäfig zur Verfügung, es
sei denn, der Veranstalter vergibt in Absprache mit dem Aussteller
einen Käfig für mehrere Tiere. Einmal zugewiesene Käfige dürfen nur
mit Zustimmung der Ausstellungsleitung gewechselt werden.
Wird
ein Tier aufgrund des eigenmächtigen Käfigwechsels seines Besitzers
nicht dem Richter zur Bewertung vorgestellt, kann der Aussteller den
Veranstalter nicht für den Schaden d.h. entgangene Titel haftbar
machen.
Jeder Käfig muß mit einer weichen Unterlage ausgelegt werden und ist
an mind. 2 Seiten mit einem Vorhang zu versehen, um unnötigen Streß der
Tiere zu vermeiden. Es muß auch ein Freß- und ein Trinknapf sowie
eine Katzentoilette vorhanden sein.
Auflehnen
auf die Käfige ist streng verboten. Kommerzielle Reklame auf den
Käfigen ist nur bis zu einer Höhe von 25 cm
erlaubt.
Der
Platz unter dem Käfig ist sauber zu halten, auch der Käfig selbst
ist nach der Schau sauber zu verlassen. Bei entsprechender
Verschmutzung kann der Veranstalter ein Strafgeld in Höhe der
Meldegebühr verlangen.
Der
Aussteller ist verpflichtet, seine Katzen während der gesamten
Ausstellungsdauer im Käfig zu lassen. Es ist verboten, Tiere über
Nacht in der Ausstellungshalle zu lassen. Die Katzen sind
ausreichend zu versorgen und die Katzentoilette stets sauber zu
halten. Das Verfüttern von Küken und Mäusen ist während der Schau
streng verboten.
Grundsätzlich
hat der Aussteller oder eine von ihm beauftragte Person während des
Richtens am Käfig anwesend zu sein, um jederzeit für die
Ausstellungsleitung ansprechbar zu sein.
Die
Aufsicht im Richterraum hat der Chefsteward. Er ist gegenüber den
anderen Steward weisungsbefugt.
Die
Bewertung der Katzen erfolgt durch anerkannte Richter. Nach welchem
Standard gerichtet wird entscheidet der
Veranstalter.
Richter
und Richterschüler dürfen ihre Katzen auf Ausstellungen, auf denen sie selbst
richten, nur außer Konkurrenz ausstellen. Sie dürfen vor Beendigung des
Richtens keinen Einblick in den Ausstellungskatalog bekommen und die
Ausstellungshalle möglichst nicht betreten.
Während des Richtens ist
Ausstellern die Kontaktaufnahme mit Richtern nur nach Zustimmung durch die
Ausstellungsleitung gestattet.
Der
Aussteller erhält für jede Katze nach Beendigung des Richtens eine
Bewertungsurkunde mit Richterbericht.
Das Richterurteil ist unanfechtbar.
Abfällige Äußerungen oder gar Beleidigungen bezüglich
eines Richters führen zum sofortigen Verlassen der Ausstellung und
ziehen ein generelles Ausstellungsverbot nach
sich.
Während
der Dauer der Ausstellung gilt in der Halle ein generelles
Rauchverbot.
Die
Ausstellungsleitung darf keinen Einfluß auf das Richten und die
Auswahl der vorzuschlagenden Katzen nehmen.
Auf
internationalen Ausstellungen können Katzen in folgenden Ausstellungsklassen
getrennt nach Langhaar, Kurzhaar, Halblanghaar sowie Hauskatzen und Mischlinge
gemeldet werden und dort Siegeranwartschaften und Titel
erringen.
1 Nestklasse (10 Wochen bis 16.
Woche)
Die
Einteilung der Klassen erfolgt nach Rasse.
Formnoten werden bis V1
gegeben.
1
a Babyklasse (10 Wochen bis 3 Monate)
Die
Einteilung der Klassen erfolgt nach Rasse, Farbe und
Geschlecht.
Formnoten werden bis V1 gegeben.
2
Jugendklasse 3 - 6 Monate
Hier
werden alle Tiere erfaßt, die am Ausstellungstag mindestens 3 Monate aber noch
nicht 6 Monate alt sind.
Die Einteilung der Klassen erfolgt nach Rasse, Farbe und
Geschlecht.
Formnoten werden bis V1
vergeben.
3
Jugendklasse 6 - 9 Monate
Hier
werden alle Tiere erfaßt, die am Ausstellungstag mindestens 6 Monate aber noch
nicht 9 Monate alt sind.
Die Einteilung der Klassen erfolgt nach Rasse, Farbe und
Geschlecht.
Formnoten werden bis V1
vergeben
4.
Offene Klasse / Kastratenklasse
Hier
werden alle Tiere erfaßt, die am ersten Ausstellungstag mindestens 9 Monate
alt sind.
In dieser Klasse kann an
das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die
Siegeranwartschaft CAC bzw. CAP vergeben
werden.
5.
Championklasse / Premiorklasse
Für alle
Katzen, die den Titel "Champion" bzw. "Premior" führen.
In dieser Klasse
kann an das beste Tier seiner Rasse,
Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft CACIB bzw. CAPIB vergeben
werden.
6.
Internationale Championklasse / Internationale
Premiorklasse
Für alle
Katzen, die den Titel "Internationaler Champion" bzw. "Internationaler
Premior" führen.
In dieser Klasse kann an
das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die
Siegeranwartschaft CAGCIB bzw. CAGPIB vergeben
werden.
7.
Große Internationale Championklasse / Gr. Int.
Premiorklasse
Für alle
Katzen, die den Titel "Großer Internationaler Champion" bzw. "Großer
Internationaler Premior" führen.
In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner
Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft CACE
bzw. CAPE vergeben werden.
8.
Europachampionklasse / Europapremiorklasse
Für alle
Katzen, die den Titel "Europachampion" bzw. "Europapremior" führen.
In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe
und Geschlecht die Siegeranwartschaft Gr.CACE bzw. Gr.CAPE vergeben
werden.
9.
Große Europachampionklasse / Gr. Euro.
Premiorklasse
Für alle
Katzen, die den Titel "Großer Europachampion" bzw. "Großer Europapremior"
führen.
In dieser Klasse kann an das beste Tier
seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft WCAC bzw.
vergeben werden.
10. Ehrenklasse
In der
Ehrenklasse können nur Tiere mit dem Titel Weltchampion bzw. Weltpremior
gemeldet werden.
In dieser Klasse erhält das beste Tier
seiner Rasse, Farbe und Geschlecht Platz 1.
Die
Tiere der Ehrenklasse konkurrieren mit den anderen gemeldeten Katzen
für Best in Color, Best in Group, Best of Breed und Best in Show.
11.
Farbbestimmungsklasse
Für
Katzen, die laut Stammbaum einer anerkannten Rasse angehören, zur Bestimmung
der Farbe vor dem eigentlichen Richten.
Sobald vom
eingeteilten Richter die Farbe festgelegt wurde, wird das Tier der
entsprechenden Ausstellungsklasse zugeordnet und dann vom
zuständigen Richter gerichtet.
12.
Hauskatzenklasse
Für alle
Katzen, die dem Hauskatzen-Standard zuzuordnen sind.
Das beste
Tier erhält Platz 1.
13.
Mischlingsklasse
Für alle
Katzen, deren Eltern zwei verschiedenen Rassen angehören, die laut
Zuchtrichtlinien nicht zusammen verpaart werden dürfen.
Das
schönste Tier erhält Platz 1.
A.
Best in Color
Dieser
Titel kann vom Richter vergeben werden, wenn von der jeweiligen
Farbe mindestens 3 Tiere anwesend sind.
Die
Titelvergabe wird auf der Ausstellungssurkunde
bestätigt.
B.
Best in Group
Dieser
Titel kann vom Richter vergeben werden, wenn in der jeweiligen Gruppe (z.B.
Bicolor, Nonagouti oder Silber etc.)
mindestens 4 Tiere
anwesend sind.
Die
Titelvergabe wird auf der Ausstellungssurkunde
bestätigt.
C.
Best of Breed
Dieser
Titel kann vom Richter vergeben werden, wenn von der jeweiligen
Rasse mindestens 5 Tiere anwesend sind.
Die
Titelvergabe wird auf der Ausstellungssurkunde
bestätigt.
Hat der
Richter in diesen Varietäten die Bewertung CACIB bzw. CAPIB und höher
vergeben, müssen A, B und C vergeben
werden.
Farbumschreibungen
Nur
in der Jugend- und offenen Klasse sind Farbumschreibungen durch
mindestens zwei Richter möglich. Ab der Championklasse bzw.
Premiorklasse sind Umschreibungen nur noch in Absprache von zwei
Richtern, dem Katzenbesitzer und der Ausstellungsleitung möglich.
Alle bis dahin errungenen Titel entfallen dann und das Tier muß von
neuem in der nun festgelegten Farbe ausgestellt
werden.
Katzen,
die bereits erfolgreich einen Titel errungen haben, dürfen in der gleichen
Rasse, Farbe und Zugehörigkeit nicht mehr in einer niedrigen Klasse
ausgestellt werden.
Best
in Show
Jeder
Richter nominiert getrennt nach Haarkategorie (LH, HLH,
KH)
bestes
Kitten 3 - 6 Monate männlich
bestes
Kitten 3 - 6 Monate weiblich
bestes
Jungtier 6 - 9 Monate männlich
bestes
Jungtier 6 - 9 Monate weiblich
bester
Kater
beste
Katze
bester
weiblicher Kastrat
bester
männlicher Kastrat
Aus den
Nominierungen wählen die Richter, die die entsprechende Haarkategorie bewertet
haben, das Best in Show Tier.
Aus
den Best in Show Tieren wählen die Richter Best of
Best
Aus den
Best of Best Tieren wählen die Richter Best over All
Sind
weniger als 10 Tiere für die Nominierungskategorien gemeldet, wird
wie folgt nominiert
bestes
Kitten 3 - 6 Monate
bestes
Jungtier 6 - 9 Monate
bestes
erwachsenes Tier
bester
Kastrat
Langhaar:
Perser und Colorpoint
Semi:
alle Halblanghaar-Rassen
Kurzhaar:
alle Kurzhaar-Rassen, Siam/OKH und Exotic
Ausnahme
Maine
Coon, Norwegische Waldkatzen und Sibirische Katzen
erhalten generell eine
eigene Best in Show
Sondershow
die entsprechende Rasse fällt aus der Haarkategorie heraus
und erhält
eine eigene Best in Show
Auf unseren Ausstellungen wird nach WCF Standard
gerichtet
Als
Veranstalter ist KOSCHKA e.V. von jeglicher Haftung befreit.
Aussteller und Besucher haften für von ihnen bzw. für von ihren
Tieren verursachten Schäden selbst.
KOSCHKA
e.V.
Verein
für Russische Katzenrassen
Geschäftsstelle: Mühlentor 3 D-58636 Iserlohn
Tel.
02371-9197446 ; Fax 02371 -
9197447
e-Mail:
GstKoschka@aol.com
Meldebüro: Mühlentor 3 D – 58636
Iserlohn
Tel.
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e-Mail: KoschkaMb@aol.com