Ausstellungsrichtlinien

Die Katzenhalter melden ihre auszustellenden Tiere bei der Ausstellungsleitung an.

Formulare werden von KOSCHKA e.V. auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

Unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte, wie auch unleserliche Meldungen können zurückgewiesen werden.

Für jede Katze bzw. jeden Wurf ist ein Meldeformular auszufüllen.

Jungkatzen, auch Würfe dürfen erstmals ab der zehnten Lebenswoche ausgestellt werden.

 Mit der Anmeldung seiner Katze erklärt sich der Aussteller mit den Ausstellungsrichtlinien einverstanden.

Für jedes angemeldete Tier und jeden Wurf ist eine Ausstellungsgebühr zu entrichten. Die Höhe der Gebühr wird vom Veranstalter bestimmt.

 Sie wird auf dem Anmeldeformular bekanntgegeben und ist mit der Anmeldung zu entrichten.

Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung der Meldegebühr.

Katzen können bis zum festgesetzten Meldeschluß gemeldet werden. Werden mehr Katzen gemeldet, als Ausstellungsplätze vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.

Klassenänderungen  und Ummeldungen sind bis zum Montag vor der Ausstellung kostenlos, danach wird eine Gebühr von 10 € erhoben.

Ummeldungen bzw. ein Austausch von Katzen ist am Ausstellungstage nicht mehr möglich.

Jeder Aussteller erhält eine Meldebestätigung bzw. eine Absage.

Mit der Meldebestätigung werden dem Aussteller auf besonderen Wunsch die jeweils gültigen Ausstellungsrichtlinien ausgehändigt.

Aussteller, die nicht zur Ausstellung kommen können , deren angemeldete Katzen erkrankt sind oder bei denen sonstige Gründe vorliegen, müssen dies spätestens 14 Tage vor der Ausstellung der Ausstellungsleitung mitteilen, da ansonsten die Ausstellungskosten voll zu zahlen sind.

Jede Katze ab der 10. Woche muß gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft sein. Die Impfung darf nicht älter als 1 Jahr sein.

Die Tollwutimpfung muß 30 Tage alt und darf nicht älter als 1 Jahr sein.

Ausgestellte Würfe bedürfen der Erstimpfung. Es ist ein (amts*)tierärztliches Attest vorzulegen.

(*jeweils nach den Bestimmungen des Veterinäramtes des jeweiliges Ausstellungsortes.)

Der Impfpaß muß beim Einlaß vorgezeigt werden und muß gültig sein.

Jedes auszustellende Tier unterliegt beim Einlaß einer eingehenden tierärztlichen Kontrolle.

Nichtkontrollierte Katzen dürfen nicht in die Ausstellungshalle gebracht werden.

Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Ausschluß des Ausstellers von der Ausstellung.

Zugelassen zur Ausstellung werden nur gesunde, parasitenfreie (Milben, Flöhe, Pilze usw.) Katzen.

Die Entscheidung der Zulassung liegt beim Tierarzt.

Wird vom Tierarzt ein Tier zurückgewiesen - gleich aus welchem Grund - entscheidet dieser zusammen mit dem Veranstalter,

ob auch alle anderen Tiere des Ausstellers abgewiesen werden.

Wird ein oder mehrere Tiere abgewiesen, werden Meldegebühren und andere Kosten nicht zurückerstattet.

Katzen mit operativen und/oder kosmetischen Veränderungen sowie tragende Katzen werden nicht zum Richten zugelassen.

Erkranken Katzen während der Ausstellung, dürfen diese nicht länger ausgestellt und auch nicht gerichtet werden.

Wird trotz Einlaßkontrolle erst vom Richter festgestellt, daß ein Tier nicht parasitenfrei oder krank ist, kann er eine Disqualifikation vornehmen. Hier muß ein zweiter Richter gegenzeichnen.

Zur Disqualifikation führen muß auch:

- vorsätzlich unrichtige Meldung einer Katze

- vorzeitiges Entfernen einer Katze aus den Ausstellungsräumen ohne Zustimmung der Ausstellungsleitung.

- Verstöße gegen die Ausstellungsbestimmungen.

Jede ausgestellte Katze erhält eine Ausstellungsnummer.

Für jede angemeldete Katze steht ein Ausstellunsgkäfig zur Verfügung, es sei denn, der Veranstalter vergibt in Absprache mit dem Aussteller einen Käfig für mehrere Tiere. Einmal zugewiesene Käfige dürfen nur mit Zustimmung der Ausstellungsleitung gewechselt werden.

Wird ein Tier aufgrund des eigenmächtigen Käfigwechsels seines Besitzers nicht dem Richter zur Bewertung vorgestellt, kann der Aussteller den Veranstalter nicht für den Schaden d.h. entgangene Titel haftbar machen.

Jeder Käfig muß mit einer weichen Unterlage ausgelegt werden und ist an mind. 2 Seiten mit einem Vorhang zu versehen, um unnötigen Streß der Tiere zu vermeiden. Es muß auch ein Freß- und ein Trinknapf sowie eine Katzentoilette vorhanden sein.

Auflehnen auf die Käfige ist streng verboten. Kommerzielle Reklame auf den Käfigen ist nur bis zu einer Höhe von 25 cm erlaubt.

Der Platz unter dem Käfig ist sauber zu halten, auch der Käfig selbst ist nach der Schau sauber zu verlassen. Bei entsprechender Verschmutzung kann der Veranstalter ein Strafgeld in Höhe der Meldegebühr verlangen.

Der Aussteller ist verpflichtet, seine Katzen während der gesamten Ausstellungsdauer im Käfig zu lassen. Es ist verboten, Tiere über Nacht in der Ausstellungshalle zu lassen. Die Katzen sind ausreichend zu versorgen und die Katzentoilette stets sauber zu halten. Das Verfüttern von Küken und Mäusen ist während der Schau streng verboten.

Grundsätzlich hat der Aussteller oder eine von ihm beauftragte Person während des Richtens am Käfig anwesend zu sein, um jederzeit für die Ausstellungsleitung ansprechbar zu sein.

Die Aufsicht im Richterraum hat der Chefsteward. Er ist gegenüber den anderen Steward weisungsbefugt.

Die Bewertung der Katzen erfolgt durch anerkannte Richter. Nach welchem Standard gerichtet wird entscheidet der Veranstalter.

Richter und Richterschüler dürfen ihre Katzen auf Ausstellungen, auf denen sie selbst richten, nur außer Konkurrenz ausstellen. Sie dürfen vor Beendigung des Richtens keinen Einblick in den Ausstellungskatalog bekommen und die Ausstellungshalle möglichst nicht betreten.

Während des Richtens ist Ausstellern die Kontaktaufnahme mit Richtern nur  nach Zustimmung durch die Ausstellungsleitung gestattet.

Der Aussteller erhält für jede Katze nach Beendigung des Richtens eine Bewertungsurkunde mit Richterbericht.

Das Richterurteil ist unanfechtbar.

Abfällige Äußerungen oder gar Beleidigungen bezüglich eines Richters führen zum sofortigen Verlassen der Ausstellung und ziehen ein generelles Ausstellungsverbot nach sich.

Während der Dauer der Ausstellung gilt in der Halle ein generelles Rauchverbot.

Die Ausstellungsleitung darf keinen Einfluß auf das Richten und die Auswahl der vorzuschlagenden Katzen nehmen.

Auf internationalen Ausstellungen können Katzen in folgenden Ausstellungsklassen getrennt nach Langhaar, Kurzhaar, Halblanghaar sowie Hauskatzen und Mischlinge gemeldet werden und dort Siegeranwartschaften und Titel erringen.

 

1 Nestklasse (10 Wochen bis 16. Woche)

Die Einteilung der Klassen erfolgt nach Rasse.

Formnoten werden bis V1 gegeben.

1 a Babyklasse (10 Wochen bis 3 Monate)

Die Einteilung der Klassen erfolgt nach Rasse, Farbe und Geschlecht.

 Formnoten werden bis V1 gegeben.

2 Jugendklasse 3 - 6 Monate

Hier werden alle Tiere erfaßt, die am Ausstellungstag mindestens 3 Monate aber noch nicht 6 Monate alt sind.

Die Einteilung der Klassen erfolgt nach Rasse, Farbe und Geschlecht.

 Formnoten werden bis V1 vergeben.

3 Jugendklasse 6 - 9 Monate

Hier werden alle Tiere erfaßt, die am Ausstellungstag mindestens 6 Monate aber noch nicht 9 Monate alt sind.

Die Einteilung der Klassen erfolgt nach Rasse, Farbe und Geschlecht.

Formnoten werden bis V1 vergeben

4. Offene Klasse / Kastratenklasse

Hier werden alle Tiere erfaßt, die am ersten Ausstellungstag mindestens 9 Monate alt sind.

In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft CAC bzw. CAP vergeben werden.

5. Championklasse / Premiorklasse

Für alle Katzen, die den Titel "Champion" bzw. "Premior" führen.

In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft CACIB bzw. CAPIB  vergeben werden.

6. Internationale Championklasse / Internationale Premiorklasse

Für alle Katzen, die den Titel "Internationaler Champion" bzw. "Internationaler Premior" führen.

In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft CAGCIB bzw. CAGPIB vergeben werden.

7. Große Internationale Championklasse / Gr. Int. Premiorklasse

Für alle Katzen, die den Titel "Großer Internationaler Champion" bzw. "Großer Internationaler Premior" führen.

 In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft CACE bzw. CAPE vergeben werden.

8. Europachampionklasse / Europapremiorklasse

Für alle Katzen, die den Titel "Europachampion" bzw. "Europapremior" führen.

In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft Gr.CACE bzw. Gr.CAPE vergeben werden.

9. Große Europachampionklasse / Gr. Euro. Premiorklasse

Für alle Katzen, die den Titel "Großer Europachampion" bzw. "Großer Europapremior" führen.

 In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft WCAC bzw. vergeben werden.

10. Ehrenklasse

In der Ehrenklasse können nur Tiere mit dem Titel Weltchampion bzw. Weltpremior gemeldet werden.

In dieser Klasse erhält das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht Platz 1.

Die Tiere der Ehrenklasse konkurrieren mit den anderen gemeldeten Katzen für Best in Color, Best in Group, Best of Breed und Best in Show.

11. Farbbestimmungsklasse

Für Katzen, die laut Stammbaum einer anerkannten Rasse angehören, zur Bestimmung der Farbe vor dem eigentlichen Richten.

Sobald vom eingeteilten Richter die Farbe festgelegt wurde, wird das Tier der entsprechenden Ausstellungsklasse zugeordnet und dann vom zuständigen Richter gerichtet.

12. Hauskatzenklasse

Für alle Katzen, die dem Hauskatzen-Standard zuzuordnen sind.

Das beste Tier erhält Platz 1.

13. Mischlingsklasse

Für alle Katzen, deren Eltern zwei verschiedenen Rassen angehören, die laut Zuchtrichtlinien nicht zusammen verpaart werden dürfen.

Das schönste Tier erhält Platz 1.

A. Best in Color

Dieser Titel kann vom Richter vergeben werden, wenn von der jeweiligen Farbe mindestens 3 Tiere anwesend sind.

Die Titelvergabe wird auf der Ausstellungssurkunde bestätigt.

B. Best in Group

Dieser Titel kann vom Richter vergeben werden, wenn in der jeweiligen Gruppe (z.B. Bicolor, Nonagouti oder Silber etc.)

 mindestens 4 Tiere anwesend sind.

Die Titelvergabe wird auf der Ausstellungssurkunde bestätigt.

C. Best of Breed

Dieser Titel kann vom Richter vergeben werden, wenn von der jeweiligen Rasse mindestens 5 Tiere anwesend sind.

Die Titelvergabe wird auf der Ausstellungssurkunde bestätigt.

Hat der Richter in diesen Varietäten die Bewertung CACIB bzw. CAPIB und höher vergeben, müssen A, B und C vergeben werden.

Farbumschreibungen

Nur in der Jugend- und offenen Klasse sind Farbumschreibungen durch mindestens zwei Richter möglich. Ab der Championklasse bzw. Premiorklasse sind Umschreibungen nur noch in Absprache von zwei Richtern, dem Katzenbesitzer und der Ausstellungsleitung möglich. Alle bis dahin errungenen Titel entfallen dann und das Tier muß von neuem in der nun festgelegten Farbe ausgestellt werden.

Katzen, die bereits erfolgreich einen Titel errungen haben, dürfen in der gleichen Rasse, Farbe und Zugehörigkeit nicht mehr in einer niedrigen Klasse ausgestellt werden.

 

Best in Show

Jeder Richter nominiert  getrennt nach Haarkategorie (LH, HLH, KH)

bestes Kitten 3 - 6 Monate männlich

bestes Kitten 3 - 6 Monate weiblich

bestes Jungtier 6 - 9 Monate männlich

bestes Jungtier 6 - 9 Monate weiblich

bester Kater

beste Katze

bester weiblicher Kastrat

bester männlicher Kastrat

 

Aus den Nominierungen wählen die Richter, die die entsprechende Haarkategorie bewertet haben, das Best in Show Tier.

Aus den Best in Show Tieren wählen die Richter Best of Best

Aus den Best of Best Tieren wählen die Richter Best over All

 

 

Sind weniger als 10 Tiere für die Nominierungskategorien gemeldet, wird wie folgt nominiert

bestes Kitten 3 - 6 Monate

bestes Jungtier 6 - 9 Monate

bestes erwachsenes Tier

bester Kastrat

 

Langhaar: Perser und Colorpoint

Semi: alle Halblanghaar-Rassen

Kurzhaar: alle Kurzhaar-Rassen, Siam/OKH und Exotic

 

Ausnahme

Maine Coon, Norwegische Waldkatzen und Sibirische Katzen

erhalten generell eine eigene Best in Show

 

 

Sondershow 

die entsprechende Rasse fällt aus der Haarkategorie heraus

und erhält eine eigene Best in Show

 

Auf unseren Ausstellungen wird nach WCF Standard gerichtet

Als Veranstalter ist KOSCHKA e.V. von jeglicher Haftung befreit.

 Aussteller und Besucher haften für von ihnen bzw. für von ihren Tieren verursachten Schäden selbst.

KOSCHKA e.V.

Verein für Russische Katzenrassen

Geschäftsstelle: Mühlentor 3      D-58636 Iserlohn

Tel. 02371-9197446 ; Fax 02371 - 9197447

e-Mail: GstKoschka@aol.com

Meldebüro: Mühlentor 3    D – 58636 Iserlohn

Tel. 02371 – 9197446; Fax 02371 – 9197447

e-Mail: KoschkaMb@aol.com

 

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